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            1.  Mitwirkungsgremien

            2.  Schulorganisation / Aufgabenverteilung

            3.  Arbeit mit Schulträger

            4.  Förderverein

            5.  Arbeit mit Jugendamt

            6.  Ausstattung der Schule (Entwicklung)

7.  Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und  

     Lernerfolgskontrollen

8.  Grundsätze für die einheitliche Leistungsbewertung

9.   Schulsozialarbeit

10. Produktives Lernen

11. Schulordnung

 

 

I. Mitwirkungsgremien
 

Schülerrat, Schülersprecher, Schülervollversammlung

 

-         Schülerrat wählt regelmäßig zu Beginn seiner Amtsperiode den Schülersprecher sowie Stellvertreter

                Vorsitzende:     Maria Mischke 10C (bis 2007/2008)

                Stellvertreter:    Georg Kurzweg 9A

-         Schülervertreter in Schulkonferenz:

                Maria Mischke 10C       Tobias Züge   10C

               Georg Kurzweg   9A      John Flemming 9B

-    Berater der Schülergremien:     Frau Schmidt (KL Kl. 10B)

 

Schülerselbstverwaltung:

Schüleraufsichten:      VERANTWORTLICH: Klassensprecher der 9. und 10. Klassen

Schulfunk:                   VERANTWORTLICH: Tobias Züge/Philipp Hoche (Kl. 10C)

Schüler-Infoecke:          VERANTWORTLICH: Frau Trapp (Schulsozialarbeiterin) mit ausgewählten Schülern

Schülerzeitung:            VERANTWORTLICH: Maria Mischke (3x im Jahr)

Schülervollversammlung: VERANTWORTLICH: SR – Vorsitzende Maria Mischke              

 

Elternrat

 

- Die Vorsitzenden der Klassenelternräte bilden den Schulelternrat.

Vorsitzender:   Herr S. Nirtl (auch Kreiselternratsvorsitzender, Mitglied des Landes- und Bundeselternrates)

Stellvertreter: Frau K. Dünow

-   Elternvertreter in Schulkonferenz:

·        Herr Nirtl

·        Frau Buse

·        Frau Dünow

·        Frau Hahn

- Elternratssitzungen:                3 bis 4 pro Schuljahr

 

Schulkonferenz (2007 – 2009)

 

a) LEHRER:                B. Haussmann (Stellvertreter)

                                   N. Haack (SL)

                                   M. Feist

                                   K. Hanke

b) SCHÜLER:             M. Mischke

                                   G. Kurzweg

                                   T. Züge

                                   J. Flemming

c) ELTERN:                S. Nirtl (Vorsitzender)

                                   K. Dünow

                                   B.  Buse

                                   S.  Hahn          Beratungen:  3 bis 4 pro Schuljahr    

z u r ü c k

 

II. Schulorganisation (Aufgabenverteilung)

 

Schulleiter:                               Norbert Haack            (§101 Schulgesetz)

Stellvertreter:                           Bernd Haussmann        (gesamte Schulorganisation)

Koordinator:                            Heiko Woidtke            (Unterstützung des Stellvertreters, verantwortlich für Lehr- und Lernmittel)

SPR:                                       Karola Schmidt            (auch SV – Berater der Schüler)

Sicherheit:                               Eckhard Thrams           (auch Verkehrserziehung)

Gleichstellungsbeauftragte:       Evelyn Jagow

Umweltberatung:                     Dieter Wilczek

Gesundheitsbeauftragte:           Monika Dorow            (auch SPR)

Fachbereich Mathe:                 Marion Feist                (auch BPR, int. Beziehungen)

Fachbereich Deutsch:              Bärbel Melzian             (auch Mentor f. Referendare)

Fachbereich AWT/BFO:         Eckhard Redlin           

Fachbereich NAWI/

Umwelterziehung:                    Angelika Og                (auch Strahlenschutzbeauftragte, Leiterin

                                                                                   LGL Jahrgangsstufe 6)

Fachbereich / Fremdsprachen: Colette Hoche             (auch SPR, int. Beziehungen, Mentor f.

                                                                                  Referendare, Leiter LGL Jahrgangsstufe 5)

Fachbereich Politische Bildung/

Weltkunde:                             Christoph Kraatz        

Fachbereich musisch/

ästhetische  Bildung:                 Marianne Herrmann

Fachbereich Werteerziehung: Angelika Trapp  (Schulsozialarbeiterin)

Fachbereich Sport:                   Torsten Schütt            

AG Qualitätsmanagement:        Karin Hanke                (auch QZS)

LGL:                                       Colette Hoche, Angelika Og, Edeltraut Wodäge (08/09)

Förderverein:                           Diethelm Borchart        (selbstständiger gemeinnütziger Verein)

Schulsekretärin:                        Christa Bunse              (Stellenbeschreibung Schulträger)

Hausmeister:                            Klaus Dieter Petzold    (Vorarbeiter auch für Sportanlagen)

Förderzentrum:                        Janett Bork

PL:                                          Lutz Krüger

Koordination zur polnischen Partnerschule:      Karin Scheffler

Zusammenarbeit mit Vereinen:                         Regine Fabian

Fremdsprachenwettbewerbe:                          Renate Seifert

 

Steuergruppe:

 

Vorsitzender:               N. Haack                    (SL, Verantwortl. GTS)

Stellvertreter.               B. Haussmann              (Stellvert. SL)

                                   K. Schmidt                  (SPR)

                                   M. Feist                       (Koord. Europaschule)

                                   A. Trapp                     (Schulsozialarbeiterin)

                                   K. Hanke                    (Q – Team)

                                   D. Borchart                 (Vors. Förderverein)

                                   E. Thrams                    (Sicherheitsbeauftragter)

                                   J. Bork                        (Verantw. im Sonderpäd. FZ)

z u r ü c k

 

III. Arbeit mit Schulträger

 

-         Zusammenarbeit erfolgt mit: Amtsleiterin bzw. stellvertretender Bürgermeisterin, Frau Bärbel Steinmüller sowie zusätzlich mit Sachbearbeiterin: Frau Jutta Genz und Sachgebietsleiterin Schulen und Kultur: Frau Jutta Bressem

-         Ansprechpartner im Bauamt: Frau J. Pagenkopf, Herr W. Maciej

                                         VERANTWORTLICH: Schulleiter, Schulsekretärin, Hausmeister

-     eigene Aufgaben:     + Erstellen des Haushaltsplanes zur Vorlage in der Kämmerei

                                         VERANTWORTLICH: Schulleiter, Schulsekretärin

                                      + Verwaltung eigener Konten

 z u r ü c k

 

iv. Förderverein (selbstständig gemeinnütziger e.V.)

 

-         Satzung siehe Förderverein!

-         Vorsitzender: Herr Diethelm Borchart (KL. 9C, gehört zur Steuergruppe)

-         Schatzmeister: Frau Edeltraut Wodäge

 

V.   Arbeit mit Jugendamt des Landkreises

 

-         Zusammenarbeit erfolgt mit Fachbereichsleiter: G. Hamm

               VERANTWORTLICH: N. Haack (SL)

-         Zusammenarbeit erfolgt mit Fachdienst sozialpädagogischer Dienst Frau Gaude (Leiterin) sowie Frau Manthei (verantwortlich für Stadt Pasewalk) und Frau Quast (verantwortlich für Amt UER)

              VERANTWORTLICH: N. Haack (SL), J. Bork (Koordinator)

Aufgabengebiete:       Kindeswohlgefährdung

                                    VERANTWORTLICH: Klassenleiter, Schulleiter

                                 Erziehungshilfen

                                    VERANTWORTLICH: J. Bork

z u r ü c k

 

VI.  Ausstattung der Schule (Investitionen)

                    (Entwicklung) 

-         Sanierung 1996 incl. Schulhof

-         Neuanschaffung Kabinette 1997 – 2000: Biologie, Chemie, Physik, Hauswirtschaft, Aula, Lehrmittelraum, Informatik (2 Kabinette)

-         Einrichtung einer Cafeteria 1999: privat betrieben durch Restaurant „Jatznicker Hof“

-         Neuanschaffungen 2006: Turnhalle incl. Theaterausrüstung, Bühne, Beschallung, Beleuchtung, AWT - Kabinett

2007/2008: Bibliothek für Schüler (betrieben durch OAS Pasewalk ABM – Stelle. Frau Schulz; Neueröffnung: 05. Mai 2008

2008: zwei neue Werkräume, Außenanlage Schülerfreizeitpark, Außenstelle für PL (ehemalige KITA)

2008/2009: neue Sportanlagen (Fertigstellung), Fremdsprachenkabinett u. a.

               VERANTWORTLICH: Schulkonferenz, N. Haack (SL)

z u r ü c k

 

VII.  Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben  und Lernerfolgskontrollen

            (§ 76 Abs. 7, Satz 2 Schulgesetz M-V)

 

1. Hausaufgaben

 

1.1.      Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse durch Festigung,

            Vertiefung, Übung und Anwendung fort. Sie ergänzen den Unterricht und dienen dem      

            Lernprozess. 

1.2.      Hausaufgaben sollen die individuelle Leistungsfähigkeit der Schüler angemessen

berücksichtigen. Ihre Anfertigung (schriftlich und mündlich) soll folgenden zeitlichen

Aufwand pro Tag nicht überschreiten.

             Empfehlung:     Jahrgangsstufe  5  und  6:   1,5   Stunden

                                    Jahrgangsstufe  7  bis 10:    2,0   Stunden

 1.3.            Von Freitag zu Montag können in der Fünf-Tage-Unterrichtswoche Hausaufgaben

erteilt werden. Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.

 

2. Lernerfolgskontrollen

 

2.1.            Klassenarbeiten sind schriftliche Lernerfolgskontrollen, die 7 Tage vorher

anzukündigen, im Klassenbuch zu vermerken und nach Schreiben innerhalb

von 14 Tagen benotet zurückzugeben sind. Von jeder Klassenarbeit ist ein

Protokoll anzufertigen.

                              Verteilung der Klassenarbeiten im Sj 2008/09

2.2.            Die Mindestzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten pro Schuljahr wird durch die

folgende Tabelle ausgewiesen.

 

                                                                                                  mögl. Höchstzahl

            Klassenstufen 5/6   Deutsch                    : 4                    5 (davon mind. 2 Aufsätze)

                                          Mathematik              : 4                    5

                                          1. Fremdsprache      : 4                    5

           

Klassenstufe 7        Deutsch                    : 4                    4 (davon mind. 3 Aufsätze)

                                          Mathematik              : 4                    4

                                          1. Fremdsprache      : 3                    3

                                          Naturwiss.: je Fach   : 2                    2

                                          Geo, Ge:     je Fach  : 2                    2

           

Klassenstufen 8/9/10    Deutsch                   : 4                4 (davon mind. 3 Aufsätze)

                                               Mathematik              : 4                4

                                               1. Fremdsprache      : 3                3

                                               Naturwiss.: je Fach  :  2                2

                                   Geo, Ge, Sk: je Fach: 2                2

 

In den Klassenstufen 5 - 7 sollen Klassenarbeiten nicht länger als eine Unterrichtsstunde dauern.

Ab Jahrgangsstufe 8 kann die Zahl angemessen erhöht werden.

2.3.            In den übrigen Fächern müssen schriftliche Kontrollen nicht die Dauer und den Umfang von Klassenarbeiten haben. 

Schriftliche Kontrollen, die länger als 15 Minuten dauern, sind vorher anzukündigen und im Klassenbuch zu vermerken. 

Kürzere schriftliche Kontrollen müssen wie mündliche Leistungskontrollen nicht angekündigt werden. 

2.4.      Klassenarbeiten sollen in den Jahrgangsstufen 5 - 10 die Zahl von 2 pro Woche und Klasse nicht überschreiten. Ein Schüler darf an einem Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit und eine schriftliche Leistungskontrolle schreiben. Bis zu 2 schriftliche Leistungskontrollen pro Tag sind möglich, wenn keine Klassenarbeit geschrieben wird. 

2.5.      Lernkontrollen in der Form der Kontrolle mündlicher Darlegungen, schriftlicher Kurzkontrollen (unter 15 Minuten), praktische Tätigkeiten u. ä. führen zu weiteren Noten im jeweiligen Fach. Auf diese Art soll der Schüler pro Fach und Halbjahr mindestens 3 Noten erhalten. 

2.6.      Nachschreiben von Klassenarbeiten und schriftlichen Leistungskontrollen. 

2.6.1.   Klassenarbeiten sollten nur dann nachgeschrieben werden, wenn die Mindestzahl der Klassenarbeiten / Fach nicht erreicht ist (Punkt 2.2. gilt
             dementsprechend). 

Eine Absprache Lehrer-Schüler hat in jedem Fall zu erfolgen (gemeinsame Terminfestlegung). 

            Klassenarbeiten werden generell nicht während der laufenden Unterrichtszeit

nachgeschrieben, sondern am zentral festgelegten Nachschreibetag. 

            Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Schulleiter. 

2.6.2.   Schriftliche Leistungskontrollen können nachgeschrieben werden, um eine objektive

            Zensurenfindung zu erleichtern.

            (Punkt 2.6.1., Satz 2 und Satz 3 gelten dementsprechend) 

2.6.3.   Klassenarbeiten und schriftliche Leistungskontrollen werden generell an zwei Schultagen (werden jedes Schuljahr neu festgelegt) ab der 7. Stunde nachgeschrieben (Punkt 2.6.1. Sätze 1, 2 und 4 bleiben davon unberührt). 

            Jeweils bis zur 2. großen Pause des Vortages sind die Namen der Nachschreiber durch die Fachlehrer im Sekretariat anzuzeigen.

            Mit dem Aushang ist der Termin für die Schüler verbindlich.

  z u r ü c k

 

VIII.  Grundsätze für die einheitliche Leistungsbewertung

            (§ 77, Abs. 3, Satz 3 Schulgesetz M-V)

 

1. Bewertungskriterien

 

1.1.      Allgemeine Grundsätze 

Die Noten der Zeugnisse werden aufgrund der Klassenarbeiten, der anderen schriftlichen Arbeiten und der übrigen Leistungen unter Berücksichtigung ihrer Anteile an der Gesamtleistung und der Art des Faches festgelegt (Dreiteilung).

Die Entwicklung der Leistungen des Schülers ist zu berücksichtigen.

 

1.2.      Wichtung der Noten 

1.2.1.   Fächer mit Klassenarbeiten (Deu, Ma, 1.Fremdspr., Naturw.)  

            In den Klassenstufen 5 bis 8 sind die erreichten Noten in den 3 Teilbereichen

gleichwertig. Es wird das arithmetische Mittel angewandt.

Im Zweifelsfall geben Klassenarbeiten den Ausschlag. 

            In den Klassenstufen 9 und 10 beträgt die Wertigkeit der in Klassenarbeiten erteilten

            Noten den halben Wert der Gesamtnote des entsprechenden Faches.

Im Zweifelsfall geben Klassenarbeiten den Ausschlag.

 

1.2.2.   Fächer ohne Klassenarbeiten (alle übrigen)         

In den Klassenstufen 5 bis 10 sind die erreichten Noten in den 3 Teilbereichen gleichwertig.

Das arithmetische Mittel wird angewandt. Im Zweifelsfall geben schriftliche Leistungskontrollen den Ausschlag.

           

1.2.3.   Ermessensspielraum

            Der Ermessensspielraum bei der Festlegung der Zensur mit Hilfe des arithmetischen Mittels liegt zwischen -,4 bis -,6 (z. B. 2,4 - 2,6 u. ä.).

            In jedem Fall ist die Entwicklung des Schülers zu berücksichtigen.

 

1.2.4.      Durchführungsbestimmung 

Das arithmetische Mittel ist immer als Kontrolle zu bilden!

Liegt das arithmetische Mittel unterhalb des Ermessensspielraumes (siehe Punkt 1.2.3.), ist in jedem Fall zu Gunsten des Schülers zu entscheiden.

            Liegt das arithmetische Mittel oberhalb des Ermessensspielraumes (siehe Punkt 1.2.3.), sollte in der Regel zu Ungunsten des Schülers entschieden werden.

 

1.3.          Bei der Bewertung durch Noten ist folgender Maßstab

            zu Grunde zu legen (SG M-V).

 

Note   Bedeutung                       Beschreibung      

   1      sehr gut                  Die Leistung entspricht den Anforderungen in
                                         besonderem Maße.

 

   2      gut                         Die Leistung entspricht den Anforderungen voll.

 

   3      befriedigend           Die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen.

 

   4      ausreichend            Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber noch
                                         im Ganzen den Anforderungen.

 

   5      mangelhaft              Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, lässt jedoch
                                         erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
                                        und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

 

   6      ungenügend            Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und selbst die
                                         Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit
                                          nicht behoben werden können.

 

In allen Fächern, wo Klassenarbeiten und schriftliche Leistungskontrollen der Bewertung im Punktsystem unterliegen, gilt folgender Bewertungsmaßstab:

                             

            Note 1:            ab   96 %

                                               Note 2:            ab   80 %

                                               Note 3:            ab   60 %

                                               Note 4:            ab   45 %

                                               Note 5:            ab   25 %

                                               Note 6:            weniger als 25 %

 

2. Inkrafttreten

 

Die von der Schulkonferenz am 04. Mai 1998 beschlossenen Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen
(§ 76, Abs. 7, Satz 2 Schulgesetz M-V) sowie die von der Lehrerkonferenz am 16.06.1998 beschlossenen Grundsätze für die einheitliche Leistungsbewertung (§ 77, Abs.3, Satz 3 Schulgesetz M-V) treten mit Beginn des Schuljahres 1998/99 in Kraft. Die Lehrerkonferenz hat am 05.01.1999 die Grundsätze für die Leistungsbewertung ergänzt und am 01.03.2004 die Durchführungsbestimmung im neuen Punkt 1.2.4. erweitert.

  

Pasewalk, den 27.08.2007

S. Nirtl                                                           N. Haack

Vors. d. Schulkonferenz                                  Schulleiter

 

 

 

Zensierung der Europaschule "Arnold Zweig"

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Punkte

  Note 1

  Note 2

  Note 3

      Note 4

    Note 5

  Note 6

 

 

 

 

 

 

 

 

0,96

0,8

0,6

0,45

0,25

   weniger

 

 

 

 

 

 

  als 0,25

10

9 1/2

8   

6   

4 1/2

2 1/2

 

11

10 1/2

9   

6 1/2

5   

3   

 

12

11 1/2

9 1/2

7   

5 1/2

3   

 

13

12 1/2

10 1/2

8   

6   

3 1/2

 

14

13 1/2

11   

8 1/2

6 1/2

3 1/2

 

15

14 1/2

12   

9   

7   

4   

 

 

 

 

 

 

 

 

16

15 1/2

13   

9 1/2

7   

4   

 

17

16 1/2

13 1/2

10   

7 1/2

4 1/2

 

18

17 1/2

14 1/2

11   

8   

4 1/2

 

19

18   

15   

11 1/2

8 1/2

5   

 

20

19   

16   

12   

9   

5   

 

 

 

 

 

 

 

 

21

20   

17   

12 1/2

9 1/2

5 1/2

 

22

21   

17 1/2

13   

10   

5 1/2

 

23

22   

18 1/2

14   

10 1/2

6   

 

24

23    

19   

14 1/2

11   

6   

 

25

24   

20   

15   

11 1/2

6 1/2

 

 

 

 

 

 

 

 

26

25   

21   

15 1/2

11 1/2

6 1/2

 

27

26   

21 1/2

16   

12   

7   

 

28

27   

22 1/2

17   

12 1/2

7   

 

29

28   

23   

17 1/2

13   

7 1/2

 

30

29   

24   

18    

13 1/2

7 1/2

 

 

 

 

 

 

 

 

31

30   

25   

18 1/2

14   

8   

 

32

30 1/2

25 1/2

19   

14 1/2

8   

 

33

31 1/2

26 1/2

20   

15   

8 1/2

 

34

32 1/2

27   

20 1/2

15 1/2

8 1/2

 

35

33 1/2

28   

21   

16   

9   

 

 

 

 

 

 

 

 

36

34 1/2

29   

21 1/2

16    

9   

 

37

35 1/2

29 1/2

22   

16 1/2

9 1/2

 

38

36 1/2

30 1/2

23   

17   

9 1/2

 

39

37 1/2

31   

23 1/2

17 1/2

10   

 

40

38 1/2

32   

24   

18   

10   

 

 

 

 

 

 

 

 

41

39 1/2

33   

24 1/2

18 1/2

10 1/2

 

42

40 1/2

33 1/2

25   

19   

10 1/2

 

43

41 1/2

34 1/2

26   

19 1/2

11   

 

44

42   

35   

26 1/2

20   

11   

 

45

43   

36   

27   

20 1/2

11 1/2

 

 

 

 

 

 

 

 

46

44   

37   

27 1/2

20 1/2

11 1/2

 

47

45   

37 1/2

28   

21   

12   

 

48

46   

38 1/2

29   

21 1/2

12   

 

49

47    

39   

29 1/2

22   

12 1/2

 

50

48   

40   

30   

22 1/2

12 1/2

 

                 

 z u r ü c k

                                                                                                                     

IX.  Schulsozialarbeit

 

Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schüler/innen, besondere Unterstützung erhalten Kinder und Jugendliche mit individuellen oder sozialen Problemlagen. Die Eigeninitiative von Schülern wird gefördert. Die Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung Beteiligten ist hierbei notwendig.

 

Einzelfallhilfe:

Folgende Schwerpunkte überwiegen in der Einzelfallhilfe:

Schulunlust, Außenseiter, Streitigkeiten untereinander, Pubertätsprobleme, Lernmotivation. Familiäre Probleme (Arbeitslosigkeit, Trennung der Eltern), Beratung und Unterstützung bei der Berufsorientierung und Schulpraktika, Beratung mit Fach- und Klassenlehrern sowie Familienbetreuerin über verhaltensauffällige Schüler

 

Gruppenarbeit / Projekte / Ganztagsangebote (GTS):

Gruppenarbeit findet in den Pausen, in Stunden, in denen kein Unterricht erteilt wird, statt oder die Schüler warten auf den Bus. In dieser Zeit lerne ich die Kinder und Jugendlichen besser kennen und ein Vertrauensverhältnis wird aufgebaut.

Verschiedene Projekte ergänzen den Unterricht, die Klassenleiterstunde, fanden im GTS -Bereich oder Ferienfreizeit statt. Dort können die Schüler/innen ihre Teamfähigkeit unter Beweis stellen und soziale Kompetenzen werden gefördert.

Projektarbeit „Jugendportal“: Schüler richten Internet-Seite ein, arbeiten als Online – Redakteure, berichten über Aktionen in der Schule und deren Umfeld, nehmen an Fortbildungen teil. Präsentation auf der erste Schülerbörse in Eggesin

TERMIN:        Oktober

Seminare zum Thema Rauchen, Sucht, Sexualität und Verhütung, Einstellungstest, Vorstellungsgespräche werden organisiert und kompetente Gesprächspartner (Schulberater der AOK, Betreuer suchtkranker Menschen)

TERMIN:        Oktober, November

Projekt „Fahren ohne Führerschein und deren Folgen“, „Fit und sicher im Straßenverkehr“

Mit Präventionsbeauftragtem der Polizei: Herrn Haufschild

TERMIN:        März, September

Gesprächsrunde zum Thema „Vandalismus“ mit Beauftragten der Bundespolizei

TERMIN:        Mai

Vorbereitung Girls Day:

TERMIN:        April

Vorbereitung und Durchführung von Kuchenbasaren

TERMIN: ganzjährig

Aktion für Kinder in Not „Weihnachten im Schuhkarton“

TERMIN:        November

Teilnahme an Schülersprechersitzungen, Lehrerkonferenzen, Schulkonferenzen

TERMIN:        ganzjährig

GTS – Bereich, betreute Freizeitangebote: Kreatives Gestalten, Aquaristik, Kochkurs,

Projektarbeit „Jugendportal“

Für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche organisiere ich in den Winter-, Oster- und Sommerferien interessante und spannende Ferienfreizeiten. Höhepunkte sind: Kinobesuch, Kreatives Gestalten, Schnuppertag im Fitnessstudio, Tierparkbesuch Ueckermünde, Stadtbesichtigung Neubrandenburg, Gesunde Ernährung, DRK - Schnupperkurs, Kegeln, Besuch Pferdesportverein, gemeinsames Kochen und Backen, Besuch Ukranenland, Besichtigung der Polizeidienststelle, Kirchenführung mit Turmbesteigung, Bibliotheksbesuch.

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X.  Produktives Lernen  (PL)

 

Seit dem 01. Februar 2008 gehört unsere Einrichtung auch zu den Schulen in Mecklenburg/Vorpommern, die ihren Schülerinnen und Schülern und den Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen ein neues Bildungsangebot machen möchten.

 

Benachbarte Schulen sind:

 

 

Produktives Lernen ist eine neue Bildungsmöglichkeit für Schüler. Produktives Lernen ist Lernen mit viel Praxisbezug. Das Klassenzimmer ist nicht mehr nur der Lernort, sondern die Schüler erwerben ihr fachliches Wissen auch an von ihnen selbst gewählten Praxisplätzen und entwickeln ihr eigenes Bildungsprogramm.

Dieses Bildungsangebot richtet sich vor allem an Schüler der Klassenstufen 8 und 9.

Auch das Lernen in der Schule beruht auf Praxiserfahrungen:

                        DEUTSCH in der Kindertagesstätte

                        MATHEMATIK im Handwerk

                        GESCHICHTE im Heimatmuseum

                        UMWELTSCHUTZ  beim Bauern oder im Forstbereich

 

Das Produktive Lernen ersetzt den traditionellen Unterricht für Schüler, die die

7. Jahrgangsstufe absolviert haben und an der normalen Regelschule keinen Schulabschluss schaffen würden. Durch die Praxis sollen sie wieder Lust am Lernen bekommen und sich selbst stabile und berufliche Perspektiven entwickeln.

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XI.  Schulordnung der Europaschule „Arnold Zweig“

(gem. Schulgesetz M/V § 76, Abs. 7, Satz 5)

  

  1. Ordnung auf dem Schulgrundstück und in den Gebäuden

 

Jeder hat sich so zu verhalten, dass durch ihn kein anderer gefährdet, behindert oder belästigt wird.

Schüler wie Lehrer gehören zu der Gemeinschaft „Europaschule Arnold Zweig“, darum verhält sich jeder dieser Gemeinschaft gegenüber verantwortlich. Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind sorgsam zu behandeln.

Sobald Beschädigungen festgestellt werden, sind sie unverzüglich dem Schulleiter zu melden.

 

  1. Öffnungszeiten der Ganztagsschule

 

Die Schule ist von 07:00 – 16:00 Uhr geöffnet, freitags bis 14:00 Uhr.

Der Unterricht beginnt um 07:40 Uhr. Bis spätestens 07:30 Uhr befinden sich alle Schüler in den Unterrichtsräumen!

 

  1. Unterrichtszeiten und Pausen im Rahmen der Rhythmisierung

 

Der Unterricht wird in der Regel in Blöcken zu je 2 Stunden durchgeführt.

07:40 - 09:10 Uhr: 1. Block

09:10 - 09:30 Uhr: Frühstückspause: Die Schüler begeben sich auf den Schulhof

09:30 - 11:00 Uhr: 2. Block

11:00 - 11:15 Uhr: kurze Pause: Für die Schüler ist der Aufenthalt auf dem

                                         Schulhof sowie im gesamten Gebäude möglich (gilt auch für

                                         Unterrichtsräume).

11:15 - 12:00 Uhr: Einzelstunde (kein Block)

12:00 - 12:30 Uhr: Mittagspause: Die Schüler begeben sich auf den Schulhof.

                                         Die zwei unteren Flure können ebenfalls als Aufenthalt genutzt  

                                         werden.

12:30 - 14:00 Uhr: 3. Block

13:15 - 16:00 Uhr: Angebote im Rahmen der GTS

Anmerkung:                       Einzelstunden im Rahmen der Blöcke beginnen und enden ohne

                                         Klingelzeichen.

                                         Wenn abgeklingelt wird (z. B. bei Regenwetter)  begeben sich

                                               alle unterrichtenden Lehrer und Schüler in die Räume, in denen 

                                               in der nächsten Stunde der Unterricht fortgesetzt wird.

                                        

  1. Regelungen für die Nebenstelle im Gebäude der Grundschule

 

Der Wechsel zwischen dem Gebäude der Grundschule und dem Hauptgebäude erfolgt grundsätzlich hinter der Turnhalle über das Sportgelände.

Die Pausen werden analog der Pausenzeiten des Hauptgebäudes durchgeführt.

Bei organisatorisch bedingtem Gebäudewechsel durch die Fachlehrer obliegt die Aufsichtsführung aller Klassen den verbleibenden Lehrkräften.

 

  1. Schüleraufsicht

 

Zusätzlich zu den Lehreraufsichten sind Schüleraufsichten eingesetzt.

Den Anweisungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten.

 

  1. Unterricht

 

Das Essen ist im Unterricht nicht gestattet. Trinken ist erlaubt!
Um den Reinigungskräften die Arbeit zu erleichtern, werden ab der 4. Stunde und nach jeder weiteren Stunde die Stühle hochgestellt. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind in jedem Raum die Tafeln nass abzuwischen.

 

  1. Sportunterricht

 

Das Tragen von Uhren und Schmuckgegenständen (Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe) ist im Sportunterricht wegen Unfallgefährdung nicht gestattet. Ohrstecker sowie Piercings sind selbst abzukleben. Es wird eine einheitliche Sportkleidung angestrebt.

 

8. Verlassen des Schulgeländes

 

In den Freistunden sowie in der Mittagspause dürfen nur Schüler mit Genehmigung der Eltern das Schulgelände verlassen. Die Nutzung der Sportanlagen ist in den Pausen gestattet.

 

  1. Fahrräder / Mopeds

 

Fahrräder werden im davor vorgesehenen Bereich (Schüler-Fahrradständer) abgestellt.

Der Fahrradständer der Lehrer wird von Schülern nicht benutzt. Mopeds und Motorräder verbleiben auf den Parkplätzen außerhalb des Schulgeländes.

 

  1.  Rauchen und Alkoholgenuss

 

Rauchen auf dem Schulgelände sowie im Gebäude ist untersagt.

Der Alkoholgenuss ist während des gesamten Unterrichtstages ebenfalls nicht gestattet.

(z. B. in der großen Mittagspause, in Freistunden)

 

  1.  Wertgegenstände

 

Geld oder Wertgegenstände sollten bei sich getragen werden.  Die Benutzung von Handys ist nur in Pausen und Freistunden gestattet. Sie bleiben im Unterricht generell ausgeschaltet.

 

  1.  Fenster und Türen

 

Fenster und Türen werden nach Benutzung wieder geschlossen. Durch die Schüler dürfen  die unteren kleinen Fenster in Kippstellung geöffnet werden. Nur der Lehrer darf auch die oberen großen Fenster öffnen.

 

  1.  Gestaltung der Klassenräume

 

Die Gestaltung der Klassenräume obliegt den Klassen und Klassenlehrern.

Poster sind auf Beschluss der Schulkonferenz nicht gestattet (ausgenommen Poster, die dem Fachunterricht entsprechen).

 

  1.  Betreten der Unterrichtsräume

 

Alle Fachunterrichtsräume dürfen nur betreten werden, wenn der unterrichtende Lehrer anwesend ist.

Übrige Räume dürfen betreten werden, wenn die Aufsichtspflicht gewährleistet ist.

 

  1.  Schultaschen

 

Aus Sicherheitsgründen verbleiben die Schultaschen in den großen Pausen beim Schüler,

oder in dem durch den Fachlehrer verschlossenen Unterrichtsraum.

 

16. Cafeteria

 

Die Cafeteria ist täglich von 07:00 -14:00 Uhr geöffnet.

In Pausen darf die Cafeteria nur von Schülern betreten werden, die dort etwas kaufen.

 

17. Kleidung

 

Die Kleidung der Schüler sollte möglichst keine demonstrativen Botschaften enthalten.

(„links“, „rechts“) Ebenso sind andere provozierende Aufschriften nicht gestattet.

 

18. Schlussbestimmung

 

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 27.08.2007 in Kraft.

Verstöße und Zuwiderhandlungen sind entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften

meldepflichtig und werden geahndet.

 

Norbert Haack                                   Maria Mischke                               Stefan Nirtl

   Schulleiter                                  Vors. des Schülerrates                           Vors. des Elternrates

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