anhang: zurück zum Schulprogramm
2. Schulorganisation / Aufgabenverteilung
6. Ausstattung der Schule (Entwicklung)
7. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und
8. Grundsätze für die einheitliche Leistungsbewertung
- Schülerrat wählt regelmäßig zu Beginn seiner Amtsperiode den Schülersprecher sowie Stellvertreter
Vorsitzende: Maria Mischke 10C (bis 2007/2008)
Stellvertreter: Georg Kurzweg 9A
- Schülervertreter in Schulkonferenz:
Maria Mischke 10C Tobias Züge 10C
Georg Kurzweg 9A John Flemming 9B
- Berater der Schülergremien: Frau Schmidt (KL Kl. 10B)
Schülerselbstverwaltung:
Schüleraufsichten: VERANTWORTLICH: Klassensprecher der 9. und 10. Klassen
Schulfunk: VERANTWORTLICH: Tobias Züge/Philipp Hoche (Kl. 10C)
Schüler-Infoecke: VERANTWORTLICH: Frau Trapp (Schulsozialarbeiterin) mit ausgewählten Schülern
Schülerzeitung: VERANTWORTLICH: Maria Mischke (3x im Jahr)
Schülervollversammlung: VERANTWORTLICH: SR – Vorsitzende Maria Mischke
- Die Vorsitzenden der Klassenelternräte bilden den Schulelternrat.
Vorsitzender: Herr S. Nirtl (auch Kreiselternratsvorsitzender, Mitglied des Landes- und Bundeselternrates)
Stellvertreter: Frau K. Dünow
- Elternvertreter in Schulkonferenz:
· Herr Nirtl
· Frau Buse
· Frau Dünow
· Frau Hahn
- Elternratssitzungen: 3 bis 4 pro Schuljahr
a) LEHRER: B. Haussmann (Stellvertreter)
N. Haack (SL)
M. Feist
K. Hanke
b) SCHÜLER: M. Mischke
G. Kurzweg
T. Züge
J. Flemming
c) ELTERN: S. Nirtl (Vorsitzender)
K. Dünow
B. Buse
S. Hahn Beratungen: 3 bis 4 pro Schuljahr
II. Schulorganisation (Aufgabenverteilung)
Schulleiter: Norbert Haack (§101 Schulgesetz)
Stellvertreter: Bernd Haussmann (gesamte Schulorganisation)
Koordinator: Heiko Woidtke (Unterstützung des Stellvertreters, verantwortlich für Lehr- und Lernmittel)
SPR: Karola Schmidt (auch SV – Berater der Schüler)
Sicherheit: Eckhard Thrams (auch Verkehrserziehung)
Gleichstellungsbeauftragte: Evelyn Jagow
Umweltberatung: Dieter Wilczek
Gesundheitsbeauftragte: Monika Dorow (auch SPR)
Fachbereich Mathe: Marion Feist (auch BPR, int. Beziehungen)
Fachbereich Deutsch: Bärbel Melzian (auch Mentor f. Referendare)
Fachbereich AWT/BFO: Eckhard Redlin
Fachbereich NAWI/
Umwelterziehung: Angelika Og (auch Strahlenschutzbeauftragte, Leiterin
LGL Jahrgangsstufe 6)
Fachbereich / Fremdsprachen: Colette Hoche (auch SPR, int. Beziehungen, Mentor f.
Referendare, Leiter LGL Jahrgangsstufe 5)
Fachbereich Politische Bildung/
Weltkunde: Christoph Kraatz
Fachbereich musisch/
ästhetische Bildung: Marianne Herrmann
Fachbereich Werteerziehung: Angelika Trapp (Schulsozialarbeiterin)
Fachbereich Sport: Torsten Schütt
AG Qualitätsmanagement: Karin Hanke (auch QZS)
LGL: Colette Hoche, Angelika Og, Edeltraut Wodäge (08/09)
Förderverein: Diethelm Borchart (selbstständiger gemeinnütziger Verein)
Schulsekretärin: Christa Bunse (Stellenbeschreibung Schulträger)
Hausmeister: Klaus Dieter Petzold (Vorarbeiter auch für Sportanlagen)
Förderzentrum: Janett Bork
PL: Lutz Krüger
Koordination zur polnischen Partnerschule: Karin Scheffler
Zusammenarbeit mit Vereinen: Regine Fabian
Fremdsprachenwettbewerbe: Renate Seifert
Steuergruppe:
Vorsitzender: N. Haack (SL, Verantwortl. GTS)
Stellvertreter. B. Haussmann (Stellvert. SL)
K. Schmidt (SPR)
M. Feist (Koord. Europaschule)
A. Trapp (Schulsozialarbeiterin)
K. Hanke (Q – Team)
D. Borchart (Vors. Förderverein)
E. Thrams (Sicherheitsbeauftragter)
J. Bork (Verantw. im Sonderpäd. FZ)
- Zusammenarbeit erfolgt mit: Amtsleiterin bzw. stellvertretender Bürgermeisterin, Frau Bärbel Steinmüller sowie zusätzlich mit Sachbearbeiterin: Frau Jutta Genz und Sachgebietsleiterin Schulen und Kultur: Frau Jutta Bressem
- Ansprechpartner im Bauamt: Frau J. Pagenkopf, Herr W. Maciej
VERANTWORTLICH: Schulleiter, Schulsekretärin, Hausmeister
- eigene Aufgaben: + Erstellen des Haushaltsplanes zur Vorlage in der Kämmerei
VERANTWORTLICH: Schulleiter, Schulsekretärin
+ Verwaltung eigener Konten
- Satzung siehe Förderverein!
- Vorsitzender: Herr Diethelm Borchart (KL. 9C, gehört zur Steuergruppe)
- Schatzmeister: Frau Edeltraut Wodäge
- Zusammenarbeit erfolgt mit Fachbereichsleiter: G. Hamm
VERANTWORTLICH: N. Haack (SL)
- Zusammenarbeit erfolgt mit Fachdienst sozialpädagogischer Dienst Frau Gaude (Leiterin) sowie Frau Manthei (verantwortlich für Stadt Pasewalk) und Frau Quast (verantwortlich für Amt UER)
VERANTWORTLICH: N. Haack (SL), J. Bork (Koordinator)
Aufgabengebiete: Kindeswohlgefährdung
VERANTWORTLICH: Klassenleiter, Schulleiter
Erziehungshilfen
VERANTWORTLICH: J. Bork
VI. Ausstattung der Schule (Investitionen)
(Entwicklung)
- Sanierung 1996 incl. Schulhof
- Neuanschaffung Kabinette 1997 – 2000: Biologie, Chemie, Physik, Hauswirtschaft, Aula, Lehrmittelraum, Informatik (2 Kabinette)
- Einrichtung einer Cafeteria 1999: privat betrieben durch Restaurant „Jatznicker Hof“
- Neuanschaffungen 2006: Turnhalle incl. Theaterausrüstung, Bühne, Beschallung, Beleuchtung, AWT - Kabinett
2007/2008: Bibliothek für Schüler (betrieben durch OAS Pasewalk ABM – Stelle. Frau Schulz; Neueröffnung: 05. Mai 2008
2008: zwei neue Werkräume, Außenanlage Schülerfreizeitpark, Außenstelle für PL (ehemalige KITA)
2008/2009: neue Sportanlagen (Fertigstellung), Fremdsprachenkabinett u. a.
VERANTWORTLICH: Schulkonferenz, N. Haack (SL)
VII. Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen
(§ 76 Abs. 7, Satz 2 Schulgesetz M-V)
1. Hausaufgaben
1.1. Hausaufgaben setzen die im Unterricht eingeleiteten Lernprozesse durch Festigung,
Vertiefung, Übung und Anwendung fort. Sie ergänzen den Unterricht und dienen dem
Lernprozess.
1.2. Hausaufgaben sollen die individuelle Leistungsfähigkeit der Schüler angemessen
berücksichtigen. Ihre Anfertigung (schriftlich und mündlich) soll folgenden zeitlichen
Aufwand pro Tag nicht überschreiten.
Empfehlung: Jahrgangsstufe 5 und 6: 1,5 Stunden
Jahrgangsstufe 7 bis 10: 2,0 Stunden
1.3. Von Freitag zu Montag können in der Fünf-Tage-Unterrichtswoche Hausaufgaben
erteilt werden. Feiertage und Ferien sind von Hausaufgaben freizuhalten.
2. Lernerfolgskontrollen
2.1. Klassenarbeiten sind schriftliche Lernerfolgskontrollen, die 7 Tage vorher
anzukündigen, im Klassenbuch zu vermerken und nach Schreiben innerhalb
von 14 Tagen benotet zurückzugeben sind. Von jeder Klassenarbeit ist ein
Protokoll anzufertigen.
Verteilung der Klassenarbeiten im Sj 2008/09
2.2. Die Mindestzahl der zu schreibenden Klassenarbeiten pro Schuljahr wird durch die
folgende Tabelle ausgewiesen.
mögl. Höchstzahl
Klassenstufen 5/6 Deutsch : 4 5 (davon mind. 2 Aufsätze)
Mathematik : 4 5
1. Fremdsprache : 4 5
Klassenstufe 7 Deutsch : 4 4 (davon mind. 3 Aufsätze)
Mathematik : 4 4
1. Fremdsprache : 3 3
Naturwiss.: je Fach : 2 2
Geo, Ge: je Fach : 2 2
Klassenstufen 8/9/10 Deutsch : 4 4 (davon mind. 3 Aufsätze)
Mathematik : 4 4
1. Fremdsprache : 3 3
Naturwiss.: je Fach : 2 2
Geo, Ge, Sk: je Fach: 2 2
In den Klassenstufen 5 - 7 sollen Klassenarbeiten nicht länger als eine Unterrichtsstunde dauern.
Ab Jahrgangsstufe 8 kann die Zahl angemessen erhöht werden.
2.3. In den übrigen Fächern müssen schriftliche Kontrollen nicht die Dauer und den Umfang von Klassenarbeiten haben.
Schriftliche Kontrollen, die länger als 15 Minuten dauern, sind vorher anzukündigen und im Klassenbuch zu vermerken.
Kürzere schriftliche Kontrollen müssen wie mündliche Leistungskontrollen nicht angekündigt werden.
2.4. Klassenarbeiten sollen in den Jahrgangsstufen 5 - 10 die Zahl von 2 pro Woche und Klasse nicht überschreiten. Ein Schüler darf an einem Tag nicht mehr als eine Klassenarbeit und eine schriftliche Leistungskontrolle schreiben. Bis zu 2 schriftliche Leistungskontrollen pro Tag sind möglich, wenn keine Klassenarbeit geschrieben wird.
2.5. Lernkontrollen in der Form der Kontrolle mündlicher Darlegungen, schriftlicher Kurzkontrollen (unter 15 Minuten), praktische Tätigkeiten u. ä. führen zu weiteren Noten im jeweiligen Fach. Auf diese Art soll der Schüler pro Fach und Halbjahr mindestens 3 Noten erhalten.
2.6. Nachschreiben von Klassenarbeiten und schriftlichen Leistungskontrollen.
2.6.1.
Klassenarbeiten sollten nur dann nachgeschrieben werden, wenn die Mindestzahl
der
Klassenarbeiten / Fach nicht erreicht ist (Punkt 2.2. gilt
dementsprechend).
Eine Absprache Lehrer-Schüler hat in jedem Fall zu erfolgen (gemeinsame Terminfestlegung).
Klassenarbeiten werden generell nicht während der laufenden Unterrichtszeit
nachgeschrieben, sondern am zentral festgelegten Nachschreibetag.
Über Ausnahmeregelungen entscheidet der Schulleiter.
2.6.2. Schriftliche Leistungskontrollen können nachgeschrieben werden, um eine objektive
Zensurenfindung zu erleichtern.
(Punkt 2.6.1., Satz 2 und Satz 3 gelten dementsprechend)
2.6.3. Klassenarbeiten und schriftliche Leistungskontrollen werden generell an zwei Schultagen (werden jedes Schuljahr neu festgelegt) ab der 7. Stunde nachgeschrieben (Punkt 2.6.1. Sätze 1, 2 und 4 bleiben davon unberührt).
Jeweils bis zur 2. großen Pause des Vortages sind die Namen der Nachschreiber durch die Fachlehrer im Sekretariat anzuzeigen.
Mit dem Aushang ist der Termin für die Schüler verbindlich.
VIII. Grundsätze für die einheitliche Leistungsbewertung
(§ 77, Abs. 3, Satz 3 Schulgesetz M-V)
1. Bewertungskriterien
1.1. Allgemeine Grundsätze
Die Noten der Zeugnisse werden aufgrund der Klassenarbeiten, der anderen schriftlichen Arbeiten und der übrigen Leistungen unter Berücksichtigung ihrer Anteile an der Gesamtleistung und der Art des Faches festgelegt (Dreiteilung).
Die Entwicklung der Leistungen des Schülers ist zu berücksichtigen.
1.2. Wichtung der Noten
1.2.1. Fächer mit Klassenarbeiten (Deu, Ma, 1.Fremdspr., Naturw.)
In den Klassenstufen 5 bis 8 sind die erreichten Noten in den 3 Teilbereichen
gleichwertig. Es wird das arithmetische Mittel angewandt.
Im Zweifelsfall geben Klassenarbeiten den Ausschlag.
In den Klassenstufen 9 und 10 beträgt die Wertigkeit der in Klassenarbeiten erteilten
Noten den halben Wert der Gesamtnote des entsprechenden Faches.
Im Zweifelsfall geben Klassenarbeiten den Ausschlag.
1.2.2. Fächer ohne Klassenarbeiten (alle übrigen)
In den Klassenstufen 5 bis 10 sind die erreichten Noten in den 3 Teilbereichen gleichwertig.
Das arithmetische Mittel wird angewandt. Im Zweifelsfall geben schriftliche Leistungskontrollen den Ausschlag.
1.2.3. Ermessensspielraum
Der Ermessensspielraum bei der Festlegung der Zensur mit Hilfe des arithmetischen Mittels liegt zwischen -,4 bis -,6 (z. B. 2,4 - 2,6 u. ä.).
In jedem Fall ist die Entwicklung des Schülers zu berücksichtigen.
1.2.4. Durchführungsbestimmung
Das arithmetische Mittel ist immer als Kontrolle zu bilden!
Liegt das arithmetische Mittel unterhalb des Ermessensspielraumes (siehe Punkt 1.2.3.), ist in jedem Fall zu Gunsten des Schülers zu entscheiden.
Liegt das arithmetische Mittel oberhalb des Ermessensspielraumes (siehe Punkt 1.2.3.), sollte in der Regel zu Ungunsten des Schülers entschieden werden.
1.3. Bei der Bewertung durch Noten ist folgender Maßstab
zu Grunde zu legen (SG M-V).
Note Bedeutung Beschreibung
1 sehr gut
Die Leistung entspricht den Anforderungen in
besonderem Maße.
2 gut Die Leistung entspricht den Anforderungen voll.
3 befriedigend Die Leistung entspricht den Anforderungen im Allgemeinen.
4
ausreichend Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber
noch
im Ganzen den Anforderungen.
5
mangelhaft Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht,
lässt jedoch
erkennen, dass die notwendigen
Grundkenntnisse vorhanden sind
und die Mängel in absehbarer Zeit
behoben werden können.
6
ungenügend Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht und
selbst die
Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass
die Mängel in absehbarer Zeit
nicht behoben werden können.
In allen Fächern, wo Klassenarbeiten und schriftliche Leistungskontrollen der Bewertung im Punktsystem unterliegen, gilt folgender Bewertungsmaßstab:
Note 1: ab 96 %
Note 2: ab 80 %
Note 3: ab 60 %
Note 4: ab 45 %
Note 5: ab 25 %
Note 6: weniger als 25 %
2. Inkrafttreten
Die von der Schulkonferenz am 04. Mai 1998
beschlossenen Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und
Lernerfolgskontrollen
(§ 76, Abs. 7, Satz 2
Schulgesetz M-V) sowie die von der Lehrerkonferenz am 16.06.1998 beschlossenen Grundsätze
für die einheitliche Leistungsbewertung (§ 77, Abs.3, Satz 3 Schulgesetz M-V) treten mit Beginn des
Schuljahres 1998/99 in Kraft. Die
Lehrerkonferenz hat am 05.01.1999 die Grundsätze für die Leistungsbewertung ergänzt und am 01.03.2004 die
Durchführungsbestimmung im neuen Punkt 1.2.4. erweitert.
Pasewalk, den 27.08.2007
S. Nirtl N. Haack
Vors. d. Schulkonferenz Schulleiter
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Zensierung der Europaschule "Arnold Zweig" |
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Punkte |
Note 1 |
Note 2 |
Note 3 |
Note 4 |
Note 5 |
Note 6 |
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0,96 |
0,8 |
0,6 |
0,45 |
0,25 |
weniger |
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als 0,25 |
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10 |
9 1/2 |
8 |
6 |
4 1/2 |
2 1/2 |
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11 |
10 1/2 |
9 |
6 1/2 |
5 |
3 |
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12 |
11 1/2 |
9 1/2 |
7 |
5 1/2 |
3 |
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13 |
12 1/2 |
10 1/2 |
8 |
6 |
3 1/2 |
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14 |
13 1/2 |
11 |
8 1/2 |
6 1/2 |
3 1/2 |
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15 |
14 1/2 |
12 |
9 |
7 |
4 |
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16 |
15 1/2 |
13 |
9 1/2 |
7 |
4 |
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17 |
16 1/2 |
13 1/2 |
10 |
7 1/2 |
4 1/2 |
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18 |
17 1/2 |
14 1/2 |
11 |
8 |
4 1/2 |
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19 |
18 |
15 |
11 1/2 |
8 1/2 |
5 |
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20 |
19 |
16 |
12 |
9 |
5 |
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21 |
20 |
17 |
12 1/2 |
9 1/2 |
5 1/2 |
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22 |
21 |
17 1/2 |
13 |
10 |
5 1/2 |
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23 |
22 |
18 1/2 |
14 |
10 1/2 |
6 |
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24 |
23 |
19 |
14 1/2 |
11 |
6 |
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25 |
24 |
20 |
15 |
11 1/2 |
6 1/2 |
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26 |
25 |
21 |
15 1/2 |
11 1/2 |
6 1/2 |
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27 |
26 |
21 1/2 |
16 |
12 |
7 |
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28 |
27 |
22 1/2 |
17 |
12 1/2 |
7 |
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29 |
28 |
23 |
17 1/2 |
13 |
7 1/2 |
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30 |
29 |
24 |
18 |
13 1/2 |
7 1/2 |
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31 |
30 |
25 |
18 1/2 |
14 |
8 |
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32 |
30 1/2 |
25 1/2 |
19 |
14 1/2 |
8 |
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33 |
31 1/2 |
26 1/2 |
20 |
15 |
8 1/2 |
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34 |
32 1/2 |
27 |
20 1/2 |
15 1/2 |
8 1/2 |
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35 |
33 1/2 |
28 |
21 |
16 |
9 |
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36 |
34 1/2 |
29 |
21 1/2 |
16 |
9 |
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37 |
35 1/2 |
29 1/2 |
22 |
16 1/2 |
9 1/2 |
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38 |
36 1/2 |
30 1/2 |
23 |
17 |
9 1/2 |
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39 |
37 1/2 |
31 |
23 1/2 |
17 1/2 |
10 |
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40 |
38 1/2 |
32 |
24 |
18 |
10 |
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41 |
39 1/2 |
33 |
24 1/2 |
18 1/2 |
10 1/2 |
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42 |
40 1/2 |
33 1/2 |
25 |
19 |
10 1/2 |
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||
43 |
41 1/2 |
34 1/2 |
26 |
19 1/2 |
11 |
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44 |
42 |
35 |
26 1/2 |
20 |
11 |
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45 |
43 |
36 |
27 |
20 1/2 |
11 1/2 |
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46 |
44 |
37 |
27 1/2 |
20 1/2 |
11 1/2 |
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47 |
45 |
37 1/2 |
28 |
21 |
12 |
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48 |
46 |
38 1/2 |
29 |
21 1/2 |
12 |
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49 |
47 |
39 |
29 1/2 |
22 |
12 1/2 |
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50 |
48 |
40 |
30 |
22 1/2 |
12 1/2 |
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Schulsozialarbeit richtet sich an alle Schüler/innen, besondere Unterstützung erhalten Kinder und Jugendliche mit individuellen oder sozialen Problemlagen. Die Eigeninitiative von Schülern wird gefördert. Die Zusammenarbeit mit allen an der Erziehung Beteiligten ist hierbei notwendig.
Einzelfallhilfe:
Folgende Schwerpunkte überwiegen in der Einzelfallhilfe:
Schulunlust, Außenseiter, Streitigkeiten untereinander, Pubertätsprobleme, Lernmotivation. Familiäre Probleme (Arbeitslosigkeit, Trennung der Eltern), Beratung und Unterstützung bei der Berufsorientierung und Schulpraktika, Beratung mit Fach- und Klassenlehrern sowie Familienbetreuerin über verhaltensauffällige Schüler
Gruppenarbeit / Projekte / Ganztagsangebote (GTS):
Gruppenarbeit findet in den Pausen, in Stunden, in denen kein Unterricht erteilt wird, statt oder die Schüler warten auf den Bus. In dieser Zeit lerne ich die Kinder und Jugendlichen besser kennen und ein Vertrauensverhältnis wird aufgebaut.
Verschiedene Projekte ergänzen den Unterricht, die Klassenleiterstunde, fanden im GTS -Bereich oder Ferienfreizeit statt. Dort können die Schüler/innen ihre Teamfähigkeit unter Beweis stellen und soziale Kompetenzen werden gefördert.
Projektarbeit „Jugendportal“: Schüler richten Internet-Seite ein, arbeiten als Online – Redakteure, berichten über Aktionen in der Schule und deren Umfeld, nehmen an Fortbildungen teil. Präsentation auf der erste Schülerbörse in Eggesin
TERMIN: Oktober
Seminare zum Thema Rauchen, Sucht, Sexualität und Verhütung, Einstellungstest, Vorstellungsgespräche werden organisiert und kompetente Gesprächspartner (Schulberater der AOK, Betreuer suchtkranker Menschen)
TERMIN: Oktober, November
Mit Präventionsbeauftragtem der Polizei: Herrn Haufschild
TERMIN: März, September
Gesprächsrunde zum Thema „Vandalismus“ mit Beauftragten der Bundespolizei
TERMIN: Mai
Vorbereitung Girls Day:
TERMIN: April
Vorbereitung und Durchführung von Kuchenbasaren
TERMIN: ganzjährig
Aktion für Kinder in Not „Weihnachten im Schuhkarton“
TERMIN: November
Teilnahme an Schülersprechersitzungen, Lehrerkonferenzen, Schulkonferenzen
TERMIN: ganzjährig
GTS – Bereich, betreute Freizeitangebote: Kreatives Gestalten, Aquaristik, Kochkurs,
Projektarbeit „Jugendportal“
Für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche organisiere ich in den Winter-, Oster- und Sommerferien interessante und spannende Ferienfreizeiten. Höhepunkte sind: Kinobesuch, Kreatives Gestalten, Schnuppertag im Fitnessstudio, Tierparkbesuch Ueckermünde, Stadtbesichtigung Neubrandenburg, Gesunde Ernährung, DRK - Schnupperkurs, Kegeln, Besuch Pferdesportverein, gemeinsames Kochen und Backen, Besuch Ukranenland, Besichtigung der Polizeidienststelle, Kirchenführung mit Turmbesteigung, Bibliotheksbesuch.
Seit dem 01. Februar 2008 gehört unsere Einrichtung auch zu den Schulen in Mecklenburg/Vorpommern, die ihren Schülerinnen und Schülern und den Schülerinnen und Schülern der benachbarten Schulen ein neues Bildungsangebot machen möchten.
Benachbarte Schulen sind:
Produktives Lernen ist eine neue Bildungsmöglichkeit für Schüler. Produktives Lernen ist Lernen mit viel Praxisbezug. Das Klassenzimmer ist nicht mehr nur der Lernort, sondern die Schüler erwerben ihr fachliches Wissen auch an von ihnen selbst gewählten Praxisplätzen und entwickeln ihr eigenes Bildungsprogramm.
Dieses Bildungsangebot richtet sich vor allem an Schüler der Klassenstufen 8 und 9.
Auch das Lernen in der Schule beruht auf Praxiserfahrungen:
DEUTSCH in der Kindertagesstätte
MATHEMATIK im Handwerk
GESCHICHTE im Heimatmuseum
UMWELTSCHUTZ beim Bauern oder im Forstbereich
Das Produktive Lernen ersetzt den traditionellen Unterricht für Schüler, die die
7. Jahrgangsstufe absolviert haben und an der normalen Regelschule keinen Schulabschluss schaffen würden. Durch die Praxis sollen sie wieder Lust am Lernen bekommen und sich selbst stabile und berufliche Perspektiven entwickeln.
XI. Schulordnung der Europaschule „Arnold Zweig“
(gem. Schulgesetz M/V § 76, Abs. 7, Satz 5)
Jeder hat sich so zu verhalten, dass durch ihn kein anderer gefährdet, behindert oder belästigt wird.
Schüler wie Lehrer gehören zu der Gemeinschaft „Europaschule Arnold Zweig“, darum verhält sich jeder dieser Gemeinschaft gegenüber verantwortlich. Gebäude, Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind sorgsam zu behandeln.
Sobald Beschädigungen festgestellt werden, sind sie unverzüglich dem Schulleiter zu melden.
Die Schule ist von 07:00 – 16:00 Uhr geöffnet, freitags bis 14:00 Uhr.
Der Unterricht beginnt um 07:40 Uhr. Bis spätestens 07:30 Uhr befinden sich alle Schüler in den Unterrichtsräumen!
Der Unterricht wird in der Regel in Blöcken zu je 2 Stunden durchgeführt.
07:40 - 09:10 Uhr: 1. Block
09:10 - 09:30 Uhr: Frühstückspause: Die Schüler begeben sich auf den Schulhof
09:30 - 11:00 Uhr: 2. Block
11:00 - 11:15 Uhr: kurze Pause: Für die Schüler ist der Aufenthalt auf dem
Schulhof sowie im gesamten Gebäude möglich (gilt auch für
Unterrichtsräume).
11:15 - 12:00 Uhr: Einzelstunde (kein Block)
12:00 - 12:30 Uhr: Mittagspause: Die Schüler begeben sich auf den Schulhof.
Die zwei unteren Flure können ebenfalls als Aufenthalt genutzt
werden.
12:30 - 14:00 Uhr: 3. Block
13:15 - 16:00 Uhr: Angebote im Rahmen der GTS
Anmerkung: Einzelstunden im Rahmen der Blöcke beginnen und enden ohne
Klingelzeichen.
Wenn abgeklingelt wird (z. B. bei Regenwetter) begeben sich
alle unterrichtenden Lehrer und Schüler in die Räume, in denen
in der nächsten Stunde der Unterricht fortgesetzt wird.
Der Wechsel zwischen dem Gebäude der Grundschule und dem Hauptgebäude erfolgt grundsätzlich hinter der Turnhalle über das Sportgelände.
Die Pausen werden analog der Pausenzeiten des Hauptgebäudes durchgeführt.
Bei organisatorisch bedingtem Gebäudewechsel durch die Fachlehrer obliegt die Aufsichtsführung aller Klassen den verbleibenden Lehrkräften.
Zusätzlich zu den Lehreraufsichten sind Schüleraufsichten eingesetzt.
Den Anweisungen der Aufsichtskräfte ist Folge zu leisten.
Das Essen ist im Unterricht
nicht gestattet. Trinken ist erlaubt!
Um den Reinigungskräften die Arbeit zu
erleichtern, werden ab der 4. Stunde und nach jeder weiteren Stunde die Stühle
hochgestellt. Nach der letzten Unterrichtsstunde sind in jedem Raum die Tafeln
nass abzuwischen.
Das Tragen von Uhren und Schmuckgegenständen (Ringe, Ketten, Armbänder, Ohrringe) ist im Sportunterricht wegen Unfallgefährdung nicht gestattet. Ohrstecker sowie Piercings sind selbst abzukleben. Es wird eine einheitliche Sportkleidung angestrebt.
8. Verlassen des Schulgeländes
In den Freistunden sowie in der Mittagspause dürfen nur Schüler mit Genehmigung der Eltern das Schulgelände verlassen. Die Nutzung der Sportanlagen ist in den Pausen gestattet.
Fahrräder werden im davor vorgesehenen Bereich (Schüler-Fahrradständer) abgestellt.
Der Fahrradständer der Lehrer wird von Schülern nicht benutzt. Mopeds und Motorräder verbleiben auf den Parkplätzen außerhalb des Schulgeländes.
Rauchen auf dem Schulgelände sowie im Gebäude ist untersagt.
Der Alkoholgenuss ist während des gesamten Unterrichtstages ebenfalls nicht gestattet.
(z. B. in der großen Mittagspause, in Freistunden)
Geld oder Wertgegenstände sollten bei sich getragen werden. Die Benutzung von Handys ist nur in Pausen und Freistunden gestattet. Sie bleiben im Unterricht generell ausgeschaltet.
Fenster und Türen werden nach Benutzung wieder geschlossen. Durch die Schüler dürfen die unteren kleinen Fenster in Kippstellung geöffnet werden. Nur der Lehrer darf auch die oberen großen Fenster öffnen.
Die Gestaltung der Klassenräume obliegt den Klassen und Klassenlehrern.
Poster sind auf Beschluss der Schulkonferenz nicht gestattet (ausgenommen Poster, die dem Fachunterricht entsprechen).
Alle Fachunterrichtsräume dürfen nur betreten werden, wenn der unterrichtende Lehrer anwesend ist.
Übrige Räume dürfen betreten werden, wenn die Aufsichtspflicht gewährleistet ist.
Aus Sicherheitsgründen verbleiben die Schultaschen in den großen Pausen beim Schüler,
oder in dem durch den Fachlehrer verschlossenen Unterrichtsraum.
16. Cafeteria
Die Cafeteria ist täglich von 07:00 -14:00 Uhr geöffnet.
In Pausen darf die Cafeteria nur von Schülern betreten werden, die dort etwas kaufen.
17. Kleidung
Die Kleidung der Schüler sollte möglichst keine demonstrativen Botschaften enthalten.
(„links“, „rechts“) Ebenso sind andere provozierende Aufschriften nicht gestattet.
18. Schlussbestimmung
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 27.08.2007 in Kraft.
Verstöße und Zuwiderhandlungen sind entsprechend der gültigen Rechtsvorschriften
meldepflichtig und werden geahndet.
Norbert Haack Maria Mischke Stefan Nirtl
Schulleiter Vors. des Schülerrates Vors. des Elternrates